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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1997, 0483
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 283/96
1. Hat der Kraftfahrzeug-Vertragshändler aufgrund einer Verpflichtung aus dem Händlervertrag seine Kundendaten einem Drittunternehmen mit der Weisung mitgeteilt, diese zum Zwecke der Werbung und Kundenpflege zu nutzen, so ist diese Firma nach Beendigung des Händlervertrags und der Vertragsbeziehungen zum Vertragshändler auch ohne besondere Vereinbarung (nämlich nach §§ 11, 28, 35 BDSG) verpflichtet, die Kundendaten wieder an den Vertragshändler zu übermitteln und bei sich zu löschen.*)
2. Diese Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1996, 2159 = LM H. 9-1996 § 84 HGB Nr. 26), die mithin in Fallkonstellationen der vorliegenden Art zum Ausschluß des Ausgleichsanspruchs führt, ist auch mit dem Grundgesetz (Art. 3, 12, 14 GG) vereinbar. (Leitsätze der Redaktion)*)