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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0514
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BGH, Urteil vom 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEILVIII ZR 269/97Verkündet am: 18. November 1998Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstellein dem Rechtsstreit GVG § 17 aZur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung, wenn das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft über die Zulässigkeit des Rechtswegs erst im Berufungsurteil entschieden hat.BGH, Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97 - OLG Bremen LG Bremen*)

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