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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VIII ZR 268/07" ODER "VIII ZR 268.07" ergab 2 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2842; IMRRS 2010, 2075
Mit Beitrag
Verbraucherrecht
Widerruf: Unternehmer hat Kosten der Hinsendung zu tragen!
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07
Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.*)
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen des Art. 6 I 2 und II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat? (amtlicher Leitsatz)*)