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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0910
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BGH, Urteil vom 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
a) Kündigt der Vermieter von Gewerberäumen das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet.*)
b) Zur Frage des mitursächlichen Verschuldens des Mieters bei der Schadensentstehung aus grundloser Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.*)