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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1983, 0305
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BGH, Urteil vom 26.01.1983 - VIII ZR 227/81

1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens, dem der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, daß das Fahrzeug mit einem nicht typengerechten Motor ausgestattet ist, kann als Schadensersatz einen Betrag in Höhe der Kosten für die Umrüstung auf einen gebrauchstauglichen typengerechten Motor verlangen.*)

2. Auf diesen Schadensersatzanspruch ist - vorbehaltlich eines Abzugs alt für neu - ohne Einfluß, daß die Parteien jede Gewährleistung ausgeschlossen haben und der nicht typengerechte Motor auch schadhaft und nicht mehr instandsetzungsfähig war.*)

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