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IBRRS 1984, 0393
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BGH, Urteil vom 30.05.1984 - VIII ZR 20/83
1. Zur Frage, ob der Käufer, der es bei einer Minderlieferung versäumt hat, die Fehlmenge rechtzeitig zu rügen, den Preis der vollen Vertragsmenge schuldet.*)
2. Die Aufrechnung wird als Verteidigungsmittel zusammen mit den ihrer Begründung dienenden Tatsachen von der zur Klageerwiderung gesetzten Frist erfaßt.*)