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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 0134; IMRRS 2006, 0068
Verbraucherrecht
Umgehungsgeschäft nur dann, wenn Händler das Risiko trägt
BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.*)