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IBRRS 2010, 1106; IMRRS 2010, 0737
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächen

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 144/09

1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."- Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10% unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)

2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)