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IBRRS 2012, 3061; IMRRS 2012, 2225
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
BGH: Irrtum über Mangelursache ist Verschulden des Mieters!

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)