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IBRRS 2008, 1670; IMRRS 2008, 1129
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Mieters bei Vermieterwechsel

BGH, Urteil vom 28.05.2008 - VIII ZR 133/07

Bei einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Veräußerung des Mietobjekts beginnt die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB für Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung erst mit der Kenntnis des Mieters von der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch zu laufen.*)

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