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IBRRS 2005, 0462; IMRRS 2005, 0206
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

BGH, Urteil vom 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.*)

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