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IBRRS 1959, 0054
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BGH, Urteil vom 04.06.1959 - VII ZR 42/58
Wird die Abtretbarkeit einer Forderung vor ihrem Entstehen vertraglich ausgeschlossen, so wird sie auch durch eine zeitlich früher liegende Vorausabtretung an einen Gläubiger des Forderungsberechtigten nicht erfaßt.*)