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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0069; IMRRS 2015, 0043
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsgegenklage abgewiesen: Worauf erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils?

BGH, Urteil vom 04.12.2014 - VII ZR 4/13

Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils erstreckt sich entsprechend § 322 Abs. 2 ZPO auch auf die Aberkennung von Gegenforderungen, mit denen der Kläger gegen die titulierte Forderung aufgerechnet hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769, 2770 und Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04, NJW-RR 2006, 1628 Rn.10).*)

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