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IBRRS 2011, 1639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

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