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IBRRS 2020, 3605
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BGH, Urteil vom 05.11.2020 - VII ZR 188/19
§ 89b Abs. 3 HGB ist im Lichte von Art. 18 der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. EG Nr. L 382 vom 31. Dezember 1986 S. 17) so auszulegen, dass diese Vorschrift, insbesondere § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB, nicht analogiefähig ist, soweit eine analoge Anwendung sich in Gegensatz zu dem bei Art. 18 der Richtlinie 86/653/EWG maßgebenden Analogieverbot setzen würde (Aufgabe von BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - VIII ZR 30/06, BGHZ 171, 192; Urteil vom 28. April 1999 - VIII ZR 354/97, BGHZ 141, 248; Urteil vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 61/95, NJW 1996, 848). (Rn. 28)*)