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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0791
Handels- und Gesellschaftsrecht
Vertragshändlerausgleichsanspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden
BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 102/15
Ist deutsches Recht als Vertragsstatut eines Vertragshändlervertrags berufen, sind die Analogievoraussetzungen erfüllt, unter denen § 89b HGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, 05.02.2015 - VII ZR 315/13, IBRRS 2015, 1495) auf Vertragshändler entsprechend anzuwenden ist und hat der Vertragshändler seine Tätigkeit für den Hersteller oder Lieferanten nach dem Vertrag in einem anderen (ausländischen) Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen (ausländischen) Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben, kann der Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB nicht im Voraus ausgeschlossen werden.*)