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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0784; IMRRS 2012, 0569
Allgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Pflichtverletzung durch Unterlassen und hypothetische Kausalität
BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11
1. Besteht die Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte.*)
2. Die haftungsbegrenzende Rechtsfigur des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten kommt erst dann zum Tragen, wenn die Ursächlichkeit der durchgeführten rechtswidrigen Behandlung für den behaupteten Schaden festgestellt und mithin die Haftung grundsätzlich gegeben ist.*)