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IBRRS 2010, 2441; IMRRS 2010, 1786
ProzessualesProzessuales
Zivilrecht - Beurteilung von Mietwagenkosten auf Grundlage von Listen

BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08

1. Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.*)

2. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)

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