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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 3072; IMRRS 2003, 1372
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität
BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03
§ 287 Abs. 1 ZPO findet bei der Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität auch dann keine Anwendung, wenn der durch einen Verkehrsunfall Betroffene den Beweis, daß eine zeitlich nach dem Unfall aufgetretene Erkrankung auf den Unfall zurückzuführen ist, wegen der Art der Erkrankung (hier: Morbus Sudeck) nach dem Maßstab des § 286 ZPO nicht führen kann.*)