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IBRRS 2004, 0963; IMRRS 2004, 0481
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer bei Schmerzensgeldhöhe

BGH, Urteil vom 30.03.2004 - VI ZR 25/03

Hat der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und hat das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkannt, so ist er durch dieses Urteil nicht beschwert und kann es nicht mit dem alleinigen Ziel eines höheren Schmerzensgeldes anfechten (Bestätigung der Senatsurteile BGHZ 132, 341, 352 und BGHZ 140, 335, 340 f.).*)

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