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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 0251
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BGH, Urteil vom 29.01.2002 - VI ZR 230/01
Ein Abfindungsvergleich, in dem eindeutig die Einstellung des Kfz-Haftpflichtversicherers zum Ausdruck kommt, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen ist, beendet die Hemmung der Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auch für die in diesem Vergleich vorbehaltenen Ansprüche auf Ersatz erst in der Zukunft möglicher materieller Schäden, soweit diese von der Anspruchsanmeldung umfaßt sind.*)