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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 1030; IMRRS 2008, 0736
Allgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Morbus Sudeck als Sekundärschaden
BGH, Urteil vom 12.02.2008 - VI ZR 221/06
Wenn ein Morbus Sudeck nach dem Klagevortrag infolge einer ärztlichen Fehlbehandlung und der damit hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten ist, behauptet der Kläger insoweit einen Sekundärschaden. Für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Fehlbehandlung und dem Morbus Sudeck gilt in diesem Fall der Maßstab des § 287 ZPO (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03 - VersR 2004, 118).*)