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IBRRS 2006, 0315
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Presserecht - Unwahre Tatsachenbehauptung

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04

Liegt es nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte ehrverletzende Schlussfolgerung zu ziehen, so ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann.*)

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