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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VI ZR 195/98" ODER "VI ZR 195.98"
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2003, 2156; IMRRS 2003, 0880
Prozessuales
Verfahrensrecht - Ende der Verjährungsunterbrechung durch Nichtbetreiben?
BGH, Urteil vom 28.09.1999 - VI ZR 195/98
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verjährungsunterbrechung gemäß § 211 Abs. 2 BGB dadurch endet, daß der Prozeß (hinsichtlich eines bestimmten Teilantrags) nicht weiter betrieben wird.*)
b) Der bei einem Unfallereignis Verletzte kann, auch wenn er einen allgemein auf die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des beklagten Schädigers gerichteten Klageantrag gestellt und zugesprochen erhalten hat, daneben ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO für einen auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteten speziellen Feststellungsantrag haben.*)
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