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IBRRS 2003, 1245; IMRRS 2003, 0460
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verkehrsrecht - Abtretung der Ansprüche auf Ersatz der Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 18.03.2003 - VI ZR 152/02

Veranlaßt ein Mietwagenunternehmen, daß seine unfallgeschädigten Kunden ihre Ansprüche gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten an ein zur Rechtsberatung zugelassenes Inkassobüro abtreten, welches die Forderung seinerseits an das Mietwagenunternehmen zur Sicherung abtritt, so sind die Abtretungen nichtig, wenn dieses Vorgehen eine Schadensregulierung - insbesondere die Durchsetzung des Unfallersatztarifs - durch das Mietwagenunternehmen unter Umgehung des Art. 1 § 1 RBerG und der dazu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze bezweckt.*)

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