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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 2880; IMRRS 2003, 1249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspäteter Zugang eines Schriftsatzes: Anwalt verantwortlich?

BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZB 60/02

Den Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft im Regelfall kein Verschulden an dem verspäteten Zugang eines Schriftsatzes, wenn er veranlaßt, daß der Schriftsatz so rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen wird, daß er nach den normalen Postlaufzeiten fristgerecht bei dem Gericht hätte eingehen müssen. Wenn dem Prozeßbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, daß diese eingehalten werden.*)

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