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IBRRS 2003, 3235; IMRRS 2003, 1453
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 11.11.2003 - VI ZB 41/03

Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz ZPO anzusehen, wenn ein Haftpflichtversicherer Partei ist, der keine eigene Rechtsabteilung unterhält, sondern bei rechtlichen Schwierigkeiten einen Hausanwalt an seinem Geschäftsort beauftragt (sog. "Outsourcing").*)

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