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IBRRS 2014, 1464; IMRRS 2014, 0733
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ImmobilienImmobilien
Stromversorgung: Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden!

BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13

1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.*)

2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.*)

3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.*)

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