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IBRRS 1999, 0863
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BGH, Urteil vom 03.12.1999 - V ZR 329/98

BGB §§ 504, 505 Abs. 2, 883 Abs. 1, 888Macht eine Vorkaufsverpflichtete ein Verkaufsangebot für ihr Grundstück, das nach ihrem Tod wirksam angenommen wird ( § 153 BGB), so erlischt eine zugunsten des Vorkaufsberechtigten und Alleinerben der Grundstückseigentümerin bestehende, bedingte Auflassungsvormerkung. Seine Vorkaufsrechtsausübung geht ins Leere.BGH, Urt. v. 3. Dezember 1999 - V ZR 329/98 - OLG Schleswig LG Kiel*)

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