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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1999, 0831
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BGH, Urteil vom 26.11.1999 - V ZR 302/98
BGB § 283 § 283 BGB gilt auch für Bereicherungsansprüche. Eine Verurteilung zur Herausgabe kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn feststeht, daß der Bereicherungsschuldner erfüllen kann oder für die Unmöglichkeit nach §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 292 Abs. 1, 989 BGB einzustehen hat.BGH, Urt. v. 26. November 1999 - V ZR 302/98 - Kammergericht in Berlin LG Berlin*)