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IBRRS 2013, 1762; IMRRS 2013, 1023
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Trotz Insolvenz: Leistungsverweigerungsrecht besteht weiter!

BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 201/11

Ein Schuldner verliert nicht dadurch die Befugnis zur Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Der Schuldner kann dieses Recht - wenn der Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässigerweise einen Prozess gegen ihn fortführt - vielmehr dahin geltend machen, dass die Gegenleistung in die Insolvenzmasse gezahlt werden soll.*)

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