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IBRRS 2015, 2392; IMRRS 2015, 1023
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Niederschlagswasser kann auch unterirdisch "übertreten"!

BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14

Ein "Übertritt" von Niederschlagswasser im Sinne des § 37 Abs. 1 LNRG-RP setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 37 Abs. 1 LNRG-RP zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück (unterirdisch) vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.*)

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