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IBRRS 2005, 1815; IMRRS 2005, 0938
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter kann Mietkaution von Eigentümer verlangen

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.*)

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