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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2207; IMRRS 2015, 0904
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Rechtsanwälte
Erkrankung vorhersehbar: Rechtsanwalt muss Maßnahmen zur Fristwahrung treffen!
BGH, Beschluss vom 25.06.2015 - V ZB 50/15
Die Krankheit eines Prozessbevollmächtigten schließt das Verschulden der Versäumung einer Frist nur dann aus, wenn die Erkrankung für den Prozessbevollmächtigten nicht vorhersehbar war. Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten.