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IBRRS 1995, 0442
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BGH, Urteil vom 07.07.1995 - V ZR 243/94
1. Ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch nach § 1 I lit. c VermG oder nach § 1 III VermG schließt zivilrechtliche Ansprüche (hier: Anspruch nach § 894 BGB) dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht steht (Einschränkung von BGHZ 120, 204 = NJW 1993, 389 = LM H. 4/1993 § 70 DDR-ZGB Nr. 4).*)
2. Der vermögensrechtliche Anspruch auf Rückübertragung eines durch einen staatlichen Verwalter an einen Dritten veräußerten Hausgrundstücks (§ 1 I lit. c VermG) setzt nicht generell voraus, daß das Erwerbsgeschäft (zivilrechtlich) wirksam ist (Einschränkung von BGHZ 125, 125 = NJW 1994, 1283 = LM H. 6/1994 § 985 BGB Nr. 35).*)