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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2118; IMRRS 2015, 0849
Mit Beitrag
Immobilien
Wann fehlt einem Grundstück die notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg?
BGH, Urteil vom 24.04.2015 - V ZR 138/14
Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung erlangen.*)