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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0853; IMRRS 2016, 0547
Öffentliches Recht
Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Richter durch unzuständige Stelle mangelhaft!
BGH, Urteil vom 18.02.2016 - RiSt(R) 1/15
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch eine unzuständige Stelle ist ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens im Sinne des nach § 41 Abs. 1 SächsRiG in Disziplinarsachen gegen Richter entsprechend geltenden § 56 Abs. 1 SächsDG. *)