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IBRRS 2013, 0261; IMRRS 2013, 0187
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist ein Vermerk als Verfahrenshandlung anfechtbar?

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 5/12

Verfahrenshandlungen können ausnahmsweise dann angefochten werden, wenn die negativen Folgen für den Betroffenen besonders schwer wiegen, etwa wenn Verfahrenshandlungen in die materielle Rechtsposition des Betroffenen eingreifen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Vorhalt bzw. ein Vermerk über den später erlassenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid hinausgeht und in materielle Rechte des Antragsteller im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - Einflussnahme des Dienstaufsichtführenden auf die Reihenfolge der Fallbearbeitung wegen Eilbedürftigkeit eingreift.*)

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