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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2975
Öffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht verdrängt Denkmalschutzrecht!
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2012 - OVG 2 B 26.10
Das Landesdenkmalschutzrecht wird durch die §§ 29 ff. BauGB verdrängt, soweit Gemeinden die ihnen durch das Bauplanungsrecht eingeräumte Befugnis zum städtebaulichen Denkmalschutz genutzt und mit einem Bebauungsplan selbst abschließende Regelungen über die Zulässigkeit von Vorhaben erlassen haben.*)