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IBRRS 2008, 3896; IMRRS 2008, 1948
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Unvollständige Bewerbungsunterlagen des Notarbewerbers

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 10/08

Angaben eines Notarbewerbers gegenüber der Landesjustizverwaltung müssen richtig und vollständig sein. Mangelt es hieran, können begründete Zweifel an der Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars bestehen.*)

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