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Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "NotSt(Brfg) 1/12" ODER "NotSt(Brfg) 01/12" ODER "NotSt(Brfg) 01.12"


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IBRRS 2013, 1555; IMRRS 2013, 0923
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Wann wird einem Anwaltsnotar die Berufstätigkeit versagt?

BGH, Urteil vom 04.03.2013 - NotSt(Brfg) 1/12

1. Zur Zuständigkeit für die Ahndung des Verstoßes eines Anwaltsnotars gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und damit einhergehender Verletzung der Neutralitätspflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BNotO.*)

2. Nimmt ein Notar eine von § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO erfasste Beurkundung vor, ist von einem Übergewicht der anwaltlichen Pflichtverletzung im Verhältnis zum gleichzeitig verwirklichten Amtspflichtenverstoß als Notar auszugehen, so dass notarielle Disziplinarmaßnahmen im Regelfall nicht in Betracht kommen. Dasselbe gilt, wenn der Anwaltsnotar als Prozessbevollmächtigter tätig wird, nachdem er eine Beurkundung vorgenommen hat.

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