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Aktuelle Position:
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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 0142; IMRRS 2008, 0090
Rechtsanwälte und Notare
Haftung des Anwalts
BGH, Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 44/04
1. Zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung ist, anders als bei der Feststellung eines normativen Schadens, die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen.*)
2. Der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zum Schadensereignis entfällt, wenn der Fehler des Anwalts ungeeignet war, die den Mandanten belastende gerichtliche Fehlentscheidung zu vermeiden.*)