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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 1073; IMRRS 2009, 0655
ProzessualesProzessuales
Pflichtwidriges Handeln des Gerichtsvollziehers

BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 36/08

1. "Begleitschäden", die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst.*)

2. Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers.*)

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