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IBRRS 1999, 0306
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BGH, Urteil vom 22.04.1999 - IX ZR 352/98
ZPO §§ 263, 523Zur Frage, ob sich der Streitgegenstand ändert, wenn der Steuerberater eine Vergütung für die Neuerstellung der Buchführung des Mandanten verlangt, und zwar im ersten Rechtszuge "als Vorarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses" gemäß § 35 Abs. 3 StBGebV und im Berufungsverfahren "als Vorarbeiten zur Erstellung der Überschußrechnung" nach § 25 Abs. 2 StBGebV.BGH, Urt. v. 22. April 1999 - IX ZR 352/98 - OLG Brandenburg LG Frankfurt (Oder)*)