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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "IX ZR 204/11" ODER "IX ZR 204.11" ergab 2 Treffer in 4 Bereichen.
Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde.*)
Dritter behält Erlös: Welchen Anspruch hat der Schuldner?
BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 204/11
Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen.*)