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IBRRS 2013, 5035; IMRRS 2013, 2296
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht -

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - IX ZB 101/11

Der Lauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die Vergütung festsetzenden Beschluss ist nach Veröffentlichung des Beschlusses im Internet und der dadurch nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO bewirkten Zustellung nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Fall 2 BGB zu berechnen.*)

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