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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0338; IMRRS 2012, 0242
Insolvenzrecht
Aufnahme von Insolvenzstraftaten im Insolvenzplan
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZB 37/08
Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom Schuldner begangenen Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283c StGB) nicht aufgenommen, ist die Bestätigung des Plans nur zu versagen, wenn der Plan auf eine Unternehmensfortführung abzielt.*)