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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1944; IMRRS 2014, 1041
VersicherungenVersicherungen
Schutzausschluss in den Versicherungsbedingungen vereinbart: Kein objektiver Risikoausschluss!

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - IV ZR 288/12

Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.*)

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