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IBRRS 2000, 2159
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BGH, Urteil vom 15.11.2000 - IV ZR 274/99
§§ 254, 264 Nr. 2 ZPOSieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlung gestellten Wertermittlungsantrags ist dann kein Raum.BGH, Versäumnisurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 274/99 - OLG Köln LG Köln*)