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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "IV ZB 20/18" ODER "IV ZB 20.18"
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZB 20/18, IV ZB 21/18
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt. (Rn. 18)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZB 20/18, IV ZB 21/18
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt. (Rn. 18)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZB 20/18
vom 16. Januar 2019in der Nachlasssache
Nachschlagewerk: ja BGHZ: neinBGHR: ja
BGB § 1944 Abs. 3
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt.